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   OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 72/06   

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https://dejure.org/2006,8197
OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 72/06 (https://dejure.org/2006,8197)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2006 - 32 Wx 72/06 (https://dejure.org/2006,8197)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 32 Wx 72/06 (https://dejure.org/2006,8197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21
    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Vertrages mit Kabeldienstanbieter - gerichtliche Prüfung der Vertragsbedingungen bei langjähriger Vertragslaufzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlusskompetenz der WEG-Versammlung für Kabelfernsehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschlusszuständigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft für den Abschluss von Kabelversorgungsverträgen bei bereits bestehenden Regelungen über die Kostenverteilung des Kabelfernsehens in einer Teilungsvereinbarung; Passivlegitimation in einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1674
  • NZM 2007, 571 (Ls.)
  • ZMR 2006, 799
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 72/06
    a) Im Beschlussanfechtungsverfahren ist Antragsgegnerin nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, sondern es sind die einzelnen Wohnungseigentümer Verfahrensbeteiligte (BGH ZMR 2005, 547).
  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 91/00

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags oder eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 72/06
    Maßgeblich sind die Kosten, die auf die Antragsteller entfallen (BayObLG ZMR 2001, 50).
  • OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07

    Festlegung des Umlageschlüssel für Kabelnutzung durch Wohnungseigentümer nicht im

    2 WEG, darstellen, wovon der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 7.10.2004 ausgegangen sein dürfte (BGH NJW 2004, 3414/3418 = NZM 2004, 870/874, insoweit nicht in BGHZ 160, 354 abgedruckt; ferner BayObLG ZMR 2006, 139; AG Hannover ZMR 2007, 226; siehe auch OLG München NJW-RR 2006, 1674).
  • LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 64/08
    Auch die Verweise des Klägervertreters auf die Urteile des OLG Karlsruhe vom 30.6.2008 (NJW 2008, 2857) und des OLG München (ZMR 2006, 799 und NZM 2007, 292) verfangen nicht, da sie zum WEG in alter Fassung ergangen sind und wegen der Anwendbarkeit der ZPO und der materiellen Ausschlussfrist nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht mehr einschlägig sind.
  • AG Schwarzenbek, 11.09.2008 - 2 C 1693/07
    Voraussetzung für eine Berichtigung der Parteibezeichnung wäre nämlich, dass die Identität der Partei feststeht und durch die Berichtigung gewahrt bleibt (Zöller-Vollkommer, 26. Aufl. 2007, § 319 Rn. 14; für Rubrumsberichtigung hinsichtlich einer Beschlussanfechtung vor Erlass der WEG -Novelle jedoch OLG München, 32 Wx 72/06, Beschluss vom 27. Juni 2006, ZMR 2006, 687).
  • AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
    Dieser Status wurde unter der Geltung des alten Rechts nicht vom Antragsteller in seiner Antragsschrift durch Benennung von Antragsgegnern bestimmt, sondern in § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG a.F. vom Gesetz festgelegt (BT-Drucks. 16/887, S. 51; für Rubrumsberichtigung hinsichtlich einer Beschlussanfechtung vor Erlass der WEG -Novelle daher auch OLG München, 32 Wx 72/06, Beschluss vom 27. Juni 2006, ZMR 2006, 687).
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